
oder wie alles begann...
Die Geschichte der ARENA Dresden
Teil 4 Investitionsvorrangverfahren
| März
1997 |
- nach
langen internen Auseinandersetzungen und einer Veränderung im
Finanzierungsmodell (siehe später) haben wir uns entschlossen,
den langen Weg eines Investitionsvorrangverfahren zu gehen. Diese
Entscheidung wurde auch von der Versicherung der Landeshauptstadt
Dresden getragen, daß es kein Ausweichgrundstück - das nicht belastet
und für diesen Zweck geeignet sei - gebe. Zeugnis dieser sehr
intensiven Phase, auf der das gesamte Projekt äußerst auf der
Kippe stand, sind die unzähligen Termine in der Verwaltung und
im Stadtrat. |
- Investitionsvorrangverfahren Hintergrund:
Vor 1933 war auf dem sportlich genutzten Teil des Ostrageheges
neben anderen Dresdner Vereinen auch der Jüdische Turn- und Sportverband
MAKKABI beheimatet. Dieser hat nach der Wende Antrag auf Restitution
über die betroffenen Grundstücke gestellt, ebenso wie der Dresdner
Sportclub 1898 e.V. Um nun eine Investition auf einem solchen
Grundstück durchführen zu können, bedurfte es eines Investitionsvor-
rangbescheides gemäß Investitionsvorranggesetz (InVorG) |
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- Dieses Verfahren hatte trotz der enormen
Zeitverzögerung zwei wesentliche Vorteile: |
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| Mai - Sept. 1997 |
- Der jüdische Turn- und Sportverband
erhob kein Einspruch gegen dieses Verfahren. Der DSC 1898 e.V.
konnte seinen angemeldeten Restitutionsanspruch nicht glaubhaft
machen. Zwar hatte man ein eigenes Vorhaben fristgemäß angekündigt,
jedoch dieses nicht eingereicht. Am 16.09.97 hat der DSC dann
im Sportamt zum Ausdruck gebracht, dem Vorhaben Multifunktionshalle
positiv und aufgeschlossen gegenüber zu stehen. |
| 30.10.1997 |
- Die Stadträte haben die Entscheidung
zugunsten des Antragstellers getroffen. |
10.11.1997 |
- Der Investitionsvorrangbescheid ergeht
an die Wettiner Halle Betriebsgesellschaft mbH. Damit war der
Weg für die Errichtung der Multifunktionshalle "Wettiner Halle"
eigentlich frei. |
| 13.01.1998 |
- Bekanntgabe des Widerspruchs des Dresdner
Sportclubs 1898 e.V. gegen den Investitionsvorrangbescheid vom 10.11.1997.
Das Widerspruchsverfahren wird dem Regierungspräsidium Dresden des
Freistaates Sachsen zur Entscheidung übergeben. |
| 12.03.1998 |
-
Der Dresdner Sportclub 1898 e.V. zieht seinen Widerspruch zurück.
Seit der Bekanntgabe der Rückübertragungsansprüche bis zur Rücknahme
des Widerspruchs durch den DSC sind ca. 16 Monate vergangen. Der
3. Jahrestag des Projektes steht vor der Tür... |
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