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oder wie alles begann...

Die Geschichte der ARENA Dresden
Teil 4 Investitionsvorrangverfahren

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März 1997

- nach langen internen Auseinandersetzungen und einer Veränderung im Finanzierungsmodell (siehe später) haben wir uns entschlossen, den langen Weg eines Investitionsvorrangverfahren zu gehen. Diese Entscheidung wurde auch von der Versicherung der Landeshauptstadt Dresden getragen, daß es kein Ausweichgrundstück - das nicht belastet und für diesen Zweck geeignet sei - gebe. Zeugnis dieser sehr intensiven Phase, auf der das gesamte Projekt äußerst auf der Kippe stand, sind die unzähligen Termine in der Verwaltung und im Stadtrat.


- Investitionsvorrangverfahren Hintergrund: Vor 1933 war auf dem sportlich genutzten Teil des Ostrageheges neben anderen Dresdner Vereinen auch der Jüdische Turn- und Sportverband MAKKABI beheimatet. Dieser hat nach der Wende Antrag auf Restitution über die betroffenen Grundstücke gestellt, ebenso wie der Dresdner Sportclub 1898 e.V. Um nun eine Investition auf einem solchen Grundstück durchführen zu können, bedurfte es eines Investitionsvor- rangbescheides gemäß Investitionsvorranggesetz (InVorG)


- Dieses Verfahren hatte trotz der enormen Zeitverzögerung zwei wesentliche Vorteile:
a) es wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Standortes geklärt und
b) im Laufe des Jahres 1997 war eine erneute politische Willensbildung im Stadtrat und in den Ämtern bezüglich des Vorhabens erforderlich, die zum einen den Stadtratsbeschluß von 1996 bestärkte und zum anderen nun auch mit amtlichen Bescheid feststellte, daß für diesen Investitionszweck die Landeshauptstadt Dresden kein anderes Grundstück zur Verfügung stellen kann.

Mai - Sept. 1997

- Der jüdische Turn- und Sportverband erhob kein Einspruch gegen dieses Verfahren. Der DSC 1898 e.V. konnte seinen angemeldeten Restitutionsanspruch nicht glaubhaft machen. Zwar hatte man ein eigenes Vorhaben fristgemäß angekündigt, jedoch dieses nicht eingereicht. Am 16.09.97 hat der DSC dann im Sportamt zum Ausdruck gebracht, dem Vorhaben Multifunktionshalle positiv und aufgeschlossen gegenüber zu stehen.

30.10.1997

- Die Stadträte haben die Entscheidung zugunsten des Antragstellers getroffen.

10.11.1997

- Der Investitionsvorrangbescheid ergeht an die Wettiner Halle Betriebsgesellschaft mbH. Damit war der Weg für die Errichtung der Multifunktionshalle "Wettiner Halle" eigentlich frei.

13.01.1998
- Bekanntgabe des Widerspruchs des Dresdner Sportclubs 1898 e.V. gegen den Investitionsvorrangbescheid vom 10.11.1997. Das Widerspruchsverfahren wird dem Regierungspräsidium Dresden des Freistaates Sachsen zur Entscheidung übergeben.
12.03.1998
- Der Dresdner Sportclub 1898 e.V. zieht seinen Widerspruch zurück. Seit der Bekanntgabe der Rückübertragungsansprüche bis zur Rücknahme des Widerspruchs durch den DSC sind ca. 16 Monate vergangen. Der 3. Jahrestag des Projektes steht vor der Tür...
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